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Der Hund in der BVG: Was du beim Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beachten musst

Wer in Berlin wohnt und kein Auto besitzt, kommt wohl kaum drum herum, seinen Hund in der BVG mitzunehmen. Ist der Hund daran gewöhnt, stellt dies in der Regel kein Problem dar. Ob du für deinen Hund in der BVG zahlen musst und welche Bedingungen für euch gelten, erfährst du hier:

Wann Hunde in der BVG zahlen müssen

Kleine Hunde, die in einer Transportbox mit dir als Handgepäck reisen, brauchen kein Ticket. Alle größeren Hunde und kleine Hunde ohne Transportbehälter müssen einen ermäßigten Fahrschein lösen.

Allerdings ermöglichen alle Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten die kostenfreie Mitnahme eines Hundes. Hast du ein solches Ticket, so benötigst du also kein separates Ticket für deinen Hund. Vorausgesetzt, du hast nur einen Hund. Für jeden weiteren Hund, der mit dir reist, musst du einen ermäßigten Fahrschein lösen. Die Preise der unterschiedlichen Tickets erfährst du auf BVG.de.

Bei einigen Kombinationen musst du jedoch aufpassen: Besitzt du eine AB-Monatskarte, so fährt ein Hund umsonst mit. Möchtest du jedoch auch in den C-Bereich, so musst du einen Anschlussfahrschein kaufen – auf diesem fährt dein Hund jedoch nicht mehr mit. Du musst also einen weiteren Anschlussfahrschein für deinen Hund lösen, wobei hier ein ermäßigtes Ticket ausreicht.

Welche Bedingungen für Hunde in der BVG gelten

Wenn du deinen Hund in Bus und Bahn mitnimmst, musst dieser stets angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Von der Maulkorbpflicht bist du nur befreit, wenn dein Hund sich in einer sicheren Transportbox befindet. Auf Sitzplätzen sind Hunde verboten.

Des Weiteren muss dein Hund sich angemessen verhalten und darf deine Mitfahrer weder belästigen, noch in irgendeiner Form gefährden. Kann dies nicht gewährleistet werden, kann das Betriebspersonal deinen Hund vom Transport ausschließen.

Wie es auf der Website des Unternehmens heißt, behält sich die BVG zudem vor, durch Bekanntgabe im Fahrplan Hunde von der Mitnahme auszuschließen. Lediglich Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind hiervon ausgenommen. In der Regel sind Hunde jedoch erlaubt.

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