Wo Hunde in Berlin verboten sind
Berlin gilt eigentlich als recht hundefreundliche Stadt, in der es zahlreiche Hundeplätze und -auslaufgebiete gibt. Dennoch finden sich auch in der Hauptstadt Orte, an denen ein komplettes Hundeverbot gilt. Welche Orte du als Hundebesitzer in Berlin meiden solltest, erfährst du hier:
Wo ein allgemeines Hundeverbot gilt
An Orten wie Spielplätzen oder Friedhöfen ist das Mitbringen von Hunden komplett untersagt. Wo ein allgemeines Hundeverbot in Berlin gilt:
- Kinderspielplätze
- Ballspielplätze
- Liegewiesen
- öffentliche Badestellen
- öffentliche Friedhöfe
Zudem ist es dir untersagt, deinen Hund in den Gewässern der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen baden zu lassen, auch wenn es sich hierbei nicht um öffentliche Badestellen handelt.
Ausgenommen von dem Mitnahmeverbot auf Liegewiesen und Co. sind Blindenführ- und Behindertenbegleithunde.
In welchen Parks Hunde verboten sind
Neben den Badestellen und Spielplätze gibt es auch einige Grünflächen, auf welchen du deinen Hund nicht mitnehmen darfst:
- Annemirl-Bauer-Platz
- Traveplatz
- Weberwiese
- Freiluftkinobereich Bethanien
- Naturerfahrungsraum Robinienwäldchen
- Grünanlage Mendelssohnstraße
- Blankensteinpark
- Wasserturmplatz
- Kollwitzplatz
- Garten Villa Harteneck
- Körnerpark
- Von-der-Schulenburg-Park
- Schloßpark Britz
- Britzer Garten
- Gärten der Welt
Zudem gibt es Parks, in denen Hunde im Allgemeinen zwar erlaubt sind, aber in gewisse Abschnitte nicht mitgenommen werden dürfen. Welche Abschnitte das sind:
- der eingezäunte Bereich um den Märchenbrunnen und den Themengarten Wasserlauf im Volkspark Friedrichshain
- der Innenbereich des Boxhagener Platzes
- der Mauerparkabschnitt zwischen der S-Bahn und der Gleimstraße
- die Spielwiese des Markusplatz
- rund um das Tiergehege im Franckepark
- die Teilfläche im Cheruskerpark am Eingang Torgauer Straße
- rund um das Tiergehege in der Hasenheide
Darüber hinaus sind einige Bereiche rund um den Paul-Ernst-Park und die Krumme Lanke aufgrund des Biotop- und Uferschutzes eingezäunt. Weder Hund, noch Mensch dürfen diese Bereiche betreten. Für Hundehalter ist dies besonders relevant, da die besagten Orte im Hundeauslaufgebiet Grunewald liegen.
Weitere Informationen über das Hundeverbot in Berlin findest du auf berlin.de und im § 15 des Hundegesetzes Berlin.